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Berlin / Society24.02.2012

Fahrlässige Tötung – U-Bahn Wachmänner stehen vor Gericht

Fahrgäste machten auf die Gefahr aufmerksam: Ein Mann war in den U-Bahn-Tunnel gelaufen. Sie sagten es Sicherheitsmitarbeitern. Die vier Männer standen hinter der Fahrerkabine eines Zuges der U 9. Bis zur Abfahrt blieben nur noch Sekunden. Einer der Männer sah in den Tunnel: „Da ist nichts.“ Sie blieben untätig. Es war ein 42-Jähriger, der am Abend des 21. April 2008 am Nauener Platz leichtfertig seinem Hund nachgelaufen war. Der U-Bahn-Fahrer, der kurz danach die Türen schloss, wurde nicht gewarnt. Für die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma bestehe keine „wirksam übertragene Pflicht“, nach einem Hinweis von Fahrgästen die Notmaßnahmen einzuleiten. „Das ist nirgends niedergeschrieben“, argumentierte ein Verteidiger.